Parodontitis

Wann spricht man von Parodontitis?
Parodontitis ist eine entzündliche Erkrankung des zahnumgebenden Gewebes, des sogenannten Zahnhalteapparates (Parodontium).

Noch vor dem 45. Lebensjahr ist die Parodontitis die häufigste Ursache für den Verlust von Zähnen!

Eine beginnende Parodontitis ist für den Betroffenen zunächst schmerzfrei, häufig aber mit einer erhöhten Blutungsneigung und Schwellung des Zahnfleisches sowie Mundgeruch verbunden. Unbemerkt kann es zu Zahnfleischtaschen durch den Abbau des Kieferknochens kommen. Ein Verankerungsverlust der Zähne ist die Folge, welcher zur Zahnlockerung und später auch zum Zahnverlust führen kann. Der Prozess schreitet in vielen Fällen nur langsam fort (chronischer Verlauf), in einigen Fällen kommt es jedoch zu einem rasch fortschreitenden Gewebeverlust (aggressiver Verlauf), auch schon in jungen Jahren. Eine unbehandelte Parodontitis gilt als gesundheitlicher Risikofaktor – insbesondere bei Diabetes und Herz-Kreislauferkrankungen – und kann Frühgeburten auslösen.

Am parodontalen Zerstörungsprozess sind spezielle Bakterien in den Zahnfleischtaschen beteiligt. Sie gelten als Entzündungsauslöser, aber auch die individuellen körpereigenen Abwehrmechanismen bestimmen den Krankheitsverlauf.

Raucher unterliegen einem besonders hohen Risiko eine Parodontitis zu entwickeln.

Folgende Anzeichen können auf eine Erkrankung des Zahnhalteapparates hindeuten:

  • Zahnfleischblutung
  • Schwellung und Rötung des Zahnfleisches
  • empfindliche Zahnhälse
  • unangenehmer Mundgeruch
  • Sekretentleerung aus den Zahnfleischtaschen
  • gelockerte Zähne

Welche Behandlungsschritte sind erforderlich?
Bei der zahnärztlichen Kontrolle lässt sich eine vorliegende Parodontitis mit Hilfe des Parodontalen Screening Tests (PSI) leicht und völlig schmerzfrei feststellen. Um den Schweregrad und die Aggressivität der Erkrankung zu erkennen, können wir verschiedene Untersuchungen im Mund, wie z.B. Blutungstest und Erhebung eines Parodontalstatus durchführen und werten Ihre Röntgenbilder aus.

Durch zusätzliche mikrobiologische Bestimmungen der Taschenbakterien lassen sich aggressive Verlaufsformen besser diagnostizieren und – sofern notwendig – durch den Einsatz von speziellen Antibiotika gezielt behandeln.

Durch die Parodontalbehandlung werden die Gewebe um die Zahnwurzel herum in einen entzündungsfreien Zustand versetzt und dadurch ein fortschreitender Abbau des Parodontiums gebremst. Die sogenannte Vorbehandlung mit eingehender Mundhygieneunterweisung und professioneller Reinigung der Zähne durch unsere qualifizierten Fachkräfte reduziert den Entzündungsgrad des Zahnfleisches häufig schon sehr deutlich.

Eine Intensivreinigung der Zahnfleischtaschen unter lokaler Betäubung mittels verschiedener Instrumente und Geräte (geschlossene Behandlung) ist der nächste Behandlungsschritt und kann bei geringer Taschentiefe bereits zum Erfolge führen..
Bei Zähnen mit stark fortschreitender Parodontitis und großer Taschentiefe bzw. bei Taschen, die trotz dieser Behandlung Entzündungszeichen (bluten, Sekretion) aufweisen, ist ein chirurgisches Vorgehen (offene Behandlung) erforderlich. Durch Lösen des Zahnfleischrandes wird die Taschenbehandlung unter Sicht durchgeführt und erkranktes Gewebe entfernt. In einigen Fällen kann parallel eine antibiotische Behandlung notwendig sein.

Wie lässt sich das Behandlungsresultat sichern?
Eine Parodontitis ist eine chronische Erkrankung, die eine lebensbegleitende Betreuung erfordert. Wichtig sind regelmäßige Kontrolltermine und eine dauerhaft optimale häusliche Mundhygiene. Dabei kommt der Zahnzwischenraumpflege mit geeigneten Hilfsmitteln eine besondere Bedeutung zu.

Ebenso wichtig ist eine regelmäßige Nachbehandlung (Recall) in der Zahnarztpraxis. Dabei werden Problemstellen frühzeitig erkannt und eine professionelle Zahnreinigung zur Stabilisierung des zuvor erreichten Behandlungsergebnisses durchgeführt.

Entsprechend dem vorliegenden Erkrankungsrisiko können 2 bis 4 Termine im Jahr notwendig sein, um ein Wiederauftreten der Parodontalerkrankung zu verhindern.

Die vorstehenden Hinweise basieren auf Veröffentlichungen der Bundeszahnärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen.